CDU-Fraktion will zu alten Beitragssätzen zurückkehren

Antrag für die nächste Sitzungsperiode gestellt

Folgenden Antrag hat die CDU-Fraktion an den Bürgermeister gestellt.
SPD-Fraktionsvorsitzender erklärt, dass sich seine Fraktion anschließt.    

Die CDU-Fraktion beantragt auf die Tagesordnung der Ratssitzung im Juli den Punkt „Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG für straßenbauliche Maßnahmen“ zu setzen und eine Vorlage zu erarbeiten, die vorsieht, die Beitragssätze wieder auf den Stand vor Erlass der 3. Nachtragssatzung zu senken.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der einvernehmlichen Entscheidung im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung hatte der Rat im Jahr 2015 einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen, die Beitragssätze nach KAG an die Höchstsätze der Mustersatzung des NW STGB anzuheben. Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen hatte unsere Fraktion mitgeteilt, sich mit der Frage der Beitragssätze noch einmal intensiv zu befassen. Dieses ist in zwischen erfolgt.

Wir sind der Meinung, dass die vor drei Jahren unter dem Druck der haushalts- und finanzpolitischen Situation getroffene Entscheidung zurückgenommen werden sollte. In der Zwischenzeit wurde nach unserer Kenntnis noch keine Maßnahme nach den neuen -hohen- Beitragssätzen abgerechnet.

In den letzten Jahren ist aufgrund der äußerst guten Auftragslage im Tiefbau die Situation entstanden, dass die Baupreise explosionsartig in die Höhe geschossen sind. Das bedeutet, dass für die betroffenen Bürger/innen, nicht nur aufgrund der angehobenen Beitragssätze, sondern auch aufgrund der deutlich gestiegenen Baupreise Beitragskosten entstehen, die oft die Grenze des Zumutbaren erreichen oder sie gar übersteigen. Eine Überforderung der betroffenen Hauseigentümer – in unserer Stadt zumeist Eigenheimbesitzer – sollte aber vermieden werden. Deswegen befürwortet die CDU-Fraktion eine Rückkehr zu den Beitragssätzen, wie sie in der 2. Nachtragssatzung aus dem Jahr 2011 festgelegt worden waren.